Thermische Verwertung – ökonomisches und ökologisches Gebot
Am 1. Juni 2005 trat das gesetzliche Verbot der Deponierung von unbehandeltem Müll in Kraft und nach unserer Überzeugung ist die thermische Müllverwertung als Alternative dazu das ökonomisch und ökologisch überlegenste Verfahren.
Der Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg regelt die Entsorgung der Abfälle aus Haushalten und der Industrie. So werden in ihm die Art, die Menge und der Ursprung der zu verwertenden und beseitigenden Abfälle dargestellt. Die anfallenden Abfälle der 1,8 Millionen Einwohnern Hamburgs in ca. 1.040.000 Haushalten, der Industrie und des Gewerbes werden stofflich oder thermisch verwertet. Somit wird seit der Inbetriebnahme der MVR im Jahr 1999 wird der stofflich nicht nutzbare Restmüll in den Hamburger MVA zu 100% verbrannt und nicht mehr deponiert.
Die Müllverbrennung in einer Anlage wie der MVR ist im Vergleich zu der mechanisch-biologischen Behandlung oder der Deponierung die bei weitem umweltfreundlichste Methode für die Behandlung und Verwertung von Abfällen – und das bei vergleichbaren Kosten.
Für die Entsorgung von Gewerbe- und gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Hamburger Haushalten stehen folgende Müllverbrennungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet zur Verfügung:
MVB Müllverwertungsanlage Borsigstraße: Gesamtkapazität ca. 320.000 Mg/a (Mg/a = Tonne pro Jahr). Vollständig im Besitz der Stadtreinigung Hamburg (SRH) seit 2014.
MVR Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm: Gesamtkapazität ca. 320.000 Mg/a Davon sind 120.000 Mg/a vertraglich an vier niedersächsische Landkreise weitergegeben.
Die MVR ist seit 2020 ebenfalls vollständig im Besitz der Stadtreinigung Hamburg.
Diese Müllverbrennungsanlagen halten alle aktuellen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) ein; ihre zugelassenen Grenzwerte sowie die tatsächlichen Werte liegen zum Teil deutlich unter den in der Verordnung vorgeschriebenen Werte.
Gute Kooperation mit dem Umland
Im Rahmen der Abfallwirtschaft arbeiten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg zusammen. Vor allem die Nutzung der Verbrennungskapazitäten sowie die gegenseitige Unterstützung bei Anlagenstillständen werden miteinander koordiniert.